Beratungskompetenz bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung wenn Sie Einkünfte:
- aus nichtselbständiger Arbeit, Renten, Pensionen oder Unterhaltsleistungen erzielen:
- aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder Spekulationsgeschäften, (Leidige max. 9.000 €, Verheiratete max. 18.000 €)
- aus steuerfreien Aufwandsentschädigungen
- aus steuerfreien Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter, o.ä. gem. §3 Nr. 26 EStG
- bei Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
- bei Kindergeldfragen
- bei Eigenheimzulage (Grundförderung, Baukindergeld)
- bei der Investitionszulage nach §§ 3 bis 4 Investitionszulagegesetz 1999
- bei Wohnungsbauprämie nach dem WoPG
- bei der Arbeitnehmersparzulage
- bei Arbeitgeberaufgaben im Zusammenhang mit den haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen i.S.d. §35 a Abs. 1. u. 2. EStG
- Soweit unsere Hilfeleistung zulässig ist, berechtigt sie auch zur Hilfe bei Anträgen zur Freistellung oder Anrechnung von Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer
Über steuerliche Vorteile und Vergünstigungen informieren wir Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch.
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