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Leistungen

Ihre jährliche Einkommensteuererklärung:

  • Erstellen wir für Sie im Rahmen der Beratungsbefugnis (§4 Nr. 11 StGB.) der Lohnsteuerhilfevereine und informieren Sie vorweg über das zu erwartende Ergebnis
  • Ihre Interessen vertreten wir nicht nur vor den einschlägigen Behörden, sondern auch beim Gesetzgeber und in der Öffentlichkeitsarbeit
  • Ein nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelter Mitgliedsbeitrag ist die Basis
  • für eine ganzjährige Nutzung unserer Beratungskompetenz

Im Bereich der

  • Beratung und steuersparenden Planung in Steuerfragen nach §4 Nr.11
  • Überprüfung Ihrer monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Beratung bei der steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge ("Riester-Rente", "Rürup-Rente") nach dem AVmG
  • in Verbindung mit Steuersparmöglichkeiten

Ihre Interessen werden vertreten...

  • bei Finanzamt und Familienkasse
  • bei Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
  • beim Gesetzgeber und bei der Öffentlichkeitsarbeit

... und das alles ganzjährig ür einen Mitgliedsbeitrag

(zzgl. einer einmaligen Aufnahmegebühr bei Neueintritt)