Ihre jährliche Einkommensteuererklärung:
- Erstellen wir für Sie im Rahmen der Beratungsbefugnis (§4 Nr. 11 StGB.) der Lohnsteuerhilfevereine und informieren Sie vorweg über das zu erwartende Ergebnis
- Ihre Interessen vertreten wir nicht nur vor den einschlägigen Behörden, sondern auch beim Gesetzgeber und in der Öffentlichkeitsarbeit
- Ein nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelter Mitgliedsbeitrag ist die Basis
- für eine ganzjährige Nutzung unserer Beratungskompetenz
Im Bereich der
- Beratung und steuersparenden Planung in Steuerfragen nach §4 Nr.11
- Überprüfung Ihrer monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Beratung bei der steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge ("Riester-Rente", "Rürup-Rente") nach dem AVmG
- in Verbindung mit Steuersparmöglichkeiten
Ihre Interessen werden vertreten...
- bei Finanzamt und Familienkasse
- bei Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
- beim Gesetzgeber und bei der Öffentlichkeitsarbeit
... und das alles ganzjährig ür einen Mitgliedsbeitrag
(zzgl. einer einmaligen Aufnahmegebühr bei Neueintritt)
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