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Lohnsteuerhilfe Preise

Professionelle Lohnsteuerhilfe spart Ihnen Zeit aber auch Geld.

Für Sie da

Wir sind für Sie. Persönlich, direkt und vertraulich.
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Überregional

Zufriedene Kunden von München bis Berlin – wir kommen auch zu Ihnen.

Es lohnt sich

Die durchschnittliche Rückerstattung liegt bei 1.027,00 Euro. Wir helfen Ihnen, die maximal mögliche Rückerstattung zu erhalten.

Große Leistung

 

  • Beratung mit Schwerpunkt in Schweinfurt, Würzburg, Bamberg
  • Steueroptimierung
  • Überwachung von Fristen
  • Kommunikation mit dem Finanzamt
  • Abgabe der Steuererklärung
  • Erfassung von Belegen
  • Ermittlung von Einnahmen und Ausgaben
  • Fristverlängerungen
  • Beratung und steuersparende Planung in Steuerfragen nach §4 Nr.11
  • Überprüfung Ihrer monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Beratung bei der steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge („Riester-Rente“, „Rürup-Rente“) nach dem AVmG in Verbindung mit Steuersparmöglichkeiten
  • eine ganzjährige Nutzung unserer Beratungskompetenz

Kleine Mitgliedsbeiträge

Aufnahmegebühr: 15,00 €
Für nur 15,00 € einmalig werden Sie Mitglied und genießen zahlreiche Vorteile.
Jährlicher Beitrag: 80,00 € - 350,00 €
Der jährliche Mitgliedsbeitrag richtet sich nach Ihrem zu versteuernden Einkommen (ZVE) und liegt zwischen 80,00 € und 350,00 € jährlich.

bis 15.000,00 € ZVE 80,00 €
bis 20.000,00 € ZVE 90,00 €
bis 25.000,00 € ZVE 100,00 €
bis 30.000,00 € ZVE 110,00 €
bis 35.000,00 € ZVE 120,00 €
bis 40.000,00 € ZVE 130,00 €
bis 50.000,00 € ZVE 150,00 €
bis 60.000,00 € ZVE 170,00 €
bis 70.000,00 € ZVE 190,00 €
bis 80.000,00 € ZVE 210,00 €
bis 90.000,00 € ZVE 230,00 €
bis 100.000,00 € ZVE 250,00 €
bis 110.000,00 € ZVE 270,00 €
bis 120.000,00 € ZVE 290,00 €
bis 130.000,00 € ZVE 310,00 €
bis 140.000,00 € ZVE 330,00 €
bis 150.000,00 € ZVE 350,00 €
Anfahrt: 0,00 €
Sie erreichen uns telefonisch und rund um die Uhr per Email. Weil uns persönlicher Kontakt wichtig ist, kommen wir aber auch gerne zu Ihnen nach Hause. Hierfür berechnen wir keinen Aufpreis.
IN MANDATIS Lohnsteuerhilfe Schweinfurt

Wir vertreten Ihre Interessen

  • bei Finanzamt und Familienkasse
  • bei Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
  • beim Gesetzgeber und bei der Öffentlichkeitsarbeit
  • Gerne Erstellen wir für Sie im Rahmen der Beratungsbefugnis (§4 Nr. 11 StGB.) der Lohnsteuerhilfevereine Ihre Steuererklärung und informieren Sie vorweg über das zu erwartende Ergebnis
  • Ihre Interessen vertreten wir vor den einschlägigen Behörden und in der Öffentlichkeit